Eine Klage, die elektronisch über das Elster-Portal an das Finanzamt übermittelt wird, ist unzulässig (FG Münster, Urteil vom 26.04.2017 – 7 K 2792/14 AO; Nichtzulassungsbeschwerde anhängig).

Die entgeltliche Nutzungsüberlassung der Golfanlage an Nichtmitglieder und die Veranstaltung von Turnieren durch einen nicht als gemeinnützig anerkannten und nicht auf Gewinnerzielung ausgerichteten Golfclub ist nicht nach § 4 Nr. 22 Buchst. b UStG steuerfrei, kann jedoch nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. m MwStSystRL steuerfrei sein (FG München, Urteil vom 29.03.2017, Az.: 3 K 855/15; Revision zugelassen).

Ist der 10.01. des Folgejahres als gesetzlicher Fälligkeitstermin für eine Umsatzsteuer-Vorauszahlung für einen Voranmeldungszeitraum des laufenden Jahres ein Samstag oder Sonntag, so ist im Wege teleologischer Reduktion die Norm des § 108 Abs. 3 AO im Rahmen der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG vorliegen, nicht anwendbar (Anschluss an Thüringer FG, Urteil vom 27.01.2016 – 3 K 791/15). Wird diese Umsatzsteuervorauszahlung im Folgejahr noch vor dem 10.01. überwiesen, darf sie bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG, also bei Einnahmenüberschussrechnern, daher bereits im laufenden Wirtschaftsjahr als Betriebsausgabe abgezogen werden (Sächsisches FG, Urteil vom 22.11.2016 – 3 K 1092/16; Revision zugelassen).

Bei Flüchtlingen und anderen Arbeit-nehmern, deren Muttersprache nicht deutsch ist, sind Bildungsmaßnahmen zum Erwerb oder zur Verbesserung der deutschen Sprache dem ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers zuzuordnen, wenn der Arbeitgeber die Sprachkenntnisse in dem für den Arbeit-nehmer vorgesehenen Aufgabengebiet verlangt (vgl. BMF, Schreiben vom 04.07.2017 – IV C 5 – S 2332/09/10005).

Zum Aufgabenbereich eines Testamentsvollstreckers, der nach dem Willen des Erblassers „die in diesem Testament angeordneten Vermächtnisse erfüllen“ soll, gehört im Zweifel auch die Durchsetzung einer Auflage, die der Erblasser gegenüber dem Vermächtnisnehmer angeordnet hat (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.04.2017 – 9 W 4/17, BeckRS 2017, 111901).

Der Anspruch gegen den Vermächtnisnehmer auf Vollziehung einer Auflage und der Anspruch des Vermächtnisnehmers auf Erfüllung des ihm zugewendeten Vermächtnisses stammen aus demselben rechtlichen Verhältnis; dem Testamentsvollstrecker steht daher gegenüber dem Erfüllungsanspruch des Vermächtnisnehmers ein Zurückbehaltungsrecht wegen des Anspruchs auf Vollziehung der Auflage zu (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.04.2017 – 9 W 4/17, BeckRS 2017, 111901).

Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen rund um die Testamentsvollstreckung zur Seite. Sprechen Sie uns an.

Da die Testierfreiheit des Erblassers durch die gesetzliche Anordnung der grundsätzlichen Unentziehbarkeit des Pflichtteils beschränkt ist, ist dem Erblasser jede Beschränkung des Pflichtteilsberechtigten bei der Verfolgung und Durchsetzung seines Pflichtteilsanspruchs verwehrt. Ein Erblasser, der dem Pflichtteilsberechtigten durch letztwillige Verfügung den Weg zu den staatlichen Gerichten versperrt und ihm ein Schiedsgericht aufzwingt, überschreitet die ihm durch das materielle Recht gezogenen Grenzen seiner Verfügungsfreiheit. Deshalb sind nur Streitigkeiten über Ansprüche schiedsfähig, auf deren Bestehen und Umfang der Erblasser kraft seiner Testierfreiheit Einfluss nehmen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 16.03.2017 – I ZB 49/16, BeckRS 2017, 111006).

Gerne helfen wir Ihnen bei der Abwehr oder Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen. Sprechen Sie uns an.

Entsteht durch den Ausbau eines Dachgeschosses erstmalig eine Wohnung, handelt es sich insoweit um einen Neubau, der nach § 7h EStG grundsätzlich nicht begünstigt ist. Entscheidet die Gemeindebehörde mit der Bescheinigung nach § 7h Abs. 2 EStG über ein Tatbestandsmerkmal nicht abschließend und überlässt die Prüfung der Finanzbehörde, so fällt die Entscheidungsbefugnis der Finanzbehörde zu (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.11.2016 – 12 K 15162/14; Revision anhängig).

Zahlt ein Gläubiger des Insolvenzschuldners Beträge, die er vor Insolvenzeröffnung vom Insolvenzschuldner vereinnahmt hat, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens infolge einer erfolgreichen Insolvenzanfechtung in die Insolvenzmasse zurück, hat der Insolvenzverwalter im Zeitpunkt der Rückzahlung den Vorsteuerabzug zu berichtigen (BFH, Urteil vom 29.03.2017 – XI R 5/16; veröffentlicht am 31.05.2017).

Das Kammergericht Berlin entschied zu Gunsten von Facebook und gegen die Klage einer Mutter, die den Zugang zu dem Facebook-Account und der darin enthaltenen Kommunikation ihres verstorbenen Kindes zusammen mit dem Kindesvater aus Erbrecht geltend machte. Dies begründete es damit, dass der Schutz des Fernmeldegeheimnisses dem Anspruch der Erben entgegenstehe, Einsicht in die Kommunikation der Tochter mit Dritten zu erhalten (vgl. KG, Urteil vom 31.05.2017 – 21 U 9/16, BeckRS 2017, 111509).

Für die Frage der Abnutzbarkeit immaterieller Wirtschaftsgüter kommt es maßgeblich darauf an, ob sich deren Wert in einer bestimmten oder bestimmbaren Zeit erschöpft. Da der Inhaber eine ihm unbefristet erteilte Vertragsarztzulassung, solange er sie innehat, gleichbleibend in Anspruch nehmen und den aus ihr resultierenden wirtschaftlichen Vorteil im Rahmen eines Nachbesetzungsverfahrens gemäß § 103 SGB V durch eine Übertragung bzw. Überleitung der Zulassung auf einen Nachfolger verwerten kann, erschöpft sich der Wert des immateriellen Wirtschaftsgutes des wirtschaftlichen Vorteils aus der Vertragsarztzulassung – unabhängig von einer Altersgrenze für Vertragsärzte – nicht in einer bestimmten bzw. bestimmbaren Zeit. Deshalb kann eine Vertragsarztzulassung als immaterielles Wirtschaftsgut nicht abgeschrieben werden (BFH, DStR 2017, 1087).