Rechtsurteile und steuerliche Informationen für die Industrie

Die Überlassung eines Fahrzeugs der unteren Mittelklasse an einen (nahe stehenden) Minijobber auch zur privaten Nutzung anstatt eines zuvor vereinbarten Barlohns von 400 € ist dann fremdüblich, wenn der Pkw wegen einer signifikanten betrieblichen Nutzung (im Streitfall: 35 %) Betriebsvermögen darstellt, der Arbeitnehmer einziger Büroangestellter ist und der geldwerte Vorteil für die Privatnutzung gemäß § 8 Abs. 2 iVm § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG ebenfalls mit 400 € zu bewerten ist (vgl. FG Niedersachsen, DStRE 2018, 513).

Da dasselbe Finanzgericht in ähnlich gelagerten Fällen bereits anders entschieden hat, bedarf eine entsprechende arbeitsvertragliche Regelung eines genauen Abgleichs mit der zu der Thematik existierenden Rechtsprechung, damit die steuerliche Abzugsfähigkeit als Betriebsausgabe erreicht werden kann. Sollten Sie eine solche arbeitsvertragliche Regelung umsetzen wollen, unterstützen wir Sie gerne hierbei.

Rückstellungen für Langzeitarbeitskonten, die nach der Betriebsvereinbarung nicht zu verzinsen sind, sind abzuzinsen (vgl. FG Münster, DStRE 2018, 526).

Wenn Sie Fragen zur konkreten bilanziellen Behandlung haben, sprechen Sie uns bitte an.

Wird die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer GmbH beantragt und ein vorläufiger Insolvenzverwalter unter Anordnung eines allgemeinen Zustimmungsvorbehalts bestellt, verbleibt die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis beim gesetzlichen Vertreter der GmbH, also dem Geschäftsführer. Er wird durch den vorläufigen Insolvenzverwalter nicht aus seiner Pflichtenstellung verdrängt und hat weiterhin dafür zu sorgen, dass die Steuern aus den Mitteln der GmbH entrichtet werden (vgl. BFH, DStRE 2018, 104).

 

Sollten Sie als Geschäftsführer vom Finanzamt als Haftungsschuldner in Anspruch genommen werden, stehen wir Ihnen gerne bei der Bewertung Ihres Falles und Ihrer Rechtsverteidigung zur Seite.

Ein Leasingobjekt ist steuerlich dem Leasingnehmer zuzurechnen, wenn der Leasingnehmer den Leasinggeber und zivilrechtlichen Eigentümer für die gewöhnliche Nutzungsdauer und bei gewöhnlichem – gedachten – Ablauf des Sale-and-lease-back-Geschäfts von der Einwirkung auf das Leasingobjekt wirtschaftlich ausschließen kann und zudem die vertraglichen und tatsächlichen Abläufe darauf angelegt sind, dass der Leasinggeber am Ende der Laufzeit sein „Andienungsrecht“ nutzt und der Leasingnehmer das Leasingobjekt zu dem bereits vorvereinbarten Kaufpreis zurückerwerben muss (FG Köln, DStRE 2017, 1455 – Revision anhängig).

Aus der Zurechnung des Leasingobjekts zum Leasingnehmer als wirtschaftlichen Eigentümer folgt, dass nur dieser zur Vornahme von Absetzungen gemäß § 7 EStG berechtigt ist (FG Köln, DStRE 2017, 1455 – Revision anhängig).

Wenn Sie Unterstützung bei der Zurechnung eines Leasingobjekts zum Leasingnehmer oder Leasinggeber haben, können Sie uns gerne ansprechen.

Erklärt der Steuerpflichtige erstmalig im Rahmen seiner während der Betriebsprüfung eingereichten Selbstanzeigen Aufwendungen für an ihn erbrachte Fremdleistungen, gehen Beweisschwierigkeiten, die sich durch den Zeitablauf ergeben haben, zu seinen Lasten. Das gilt insbes., wenn keine schriftlichen Verträge vorgelegt werden, der angebliche Zahlungsempfänger die Beträge bar erhalten haben soll und dieser Zahlungsempfänger mittlerweile verstorben ist (FG Hamburg, DStRE 2017, 1411).

Wenn Sie im Rahmen einer Betriebsprüfung steuerlich relevante Angaben nacherklären müssen, stehen wir Ihnen gerne zur Risikoabschätzung und fachlich fundierten Vorbereitung zur Seite.

Eine vor dem Bilanzstichtag wirksam getroffene Verzinsungsvereinbarung vermag keine Ausnahme von dem Abzinsungsgebot zu begründen, wenn die (unbedingte) Verzinslichkeit des Darlehens erst nach dem Bilanzstichtag einsetzt (FG Berlin-Brandenburg, DStRE 2017, 1414 – Revision anhängig).

Bei allen Fragen rund um die Bilanzierung unterstützen wir Sie gerne.

Die Rückabwicklung eines noch nicht beiderseits vollständig erfüllten Kaufvertrags ist aus der Sicht des früheren Veräußerers keine Anschaffung der zurückübertragenen Anteile, sondern sie führt bei ihm zum rückwirkenden Wegfall eines bereits entstandenen Veräußerungsgewinns; beim früheren Erwerber liegt keine Veräußerung vor (BFH, Urteil vom 06.12.2016 – IX R 49/15; veröffentlicht am 17.05.2017).

Vermietet ein Unternehmer, der zugleich einziger Geschäftsführer einer in seinem alleinigen Anteilsbesitz stehende GmbH ist, an diese Gesellschaft eine Einliegerwohnung mit einer Geschäftsfläche von ca. 60 qm, so liegen neben der finanziellen und organisatorischen Eingliederung auch die für eine umsatzsteuerrechtliche Organschaft zwischen ihm und der GmbH zu fordernden Voraussetzungen der wirtschaftlichen Eingliederung vor, wenn die GmbH in diesen Räumen den Sitz ihrer Geschäftsführung hat (FG Düsseldorf, Urteil vom 19.02.2016 – 5 K 1904/14 U; rkr).

Ist der 10.01. des Folgejahres als gesetzlicher Fälligkeitstermin für eine Umsatzsteuer-Vorauszahlung für einen Voranmeldungszeitraum des laufenden Jahres ein Samstag oder Sonntag, so ist im Wege teleologischer Reduktion die Norm des § 108 Abs. 3 AO im Rahmen der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG vorliegen, nicht anwendbar (Anschluss an Thüringer FG, Urteil vom 27.01.2016 – 3 K 791/15). Wird diese Umsatzsteuervorauszahlung im Folgejahr noch vor dem 10.01. überwiesen, darf sie bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG, also bei Einnahmenüberschussrechnern, daher bereits im laufenden Wirtschaftsjahr als Betriebsausgabe abgezogen werden (Sächsisches FG, Urteil vom 22.11.2016 – 3 K 1092/16; Revision zugelassen).

Bei Flüchtlingen und anderen Arbeit-nehmern, deren Muttersprache nicht deutsch ist, sind Bildungsmaßnahmen zum Erwerb oder zur Verbesserung der deutschen Sprache dem ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers zuzuordnen, wenn der Arbeitgeber die Sprachkenntnisse in dem für den Arbeit-nehmer vorgesehenen Aufgabengebiet verlangt (vgl. BMF, Schreiben vom 04.07.2017 – IV C 5 – S 2332/09/10005).