Steuerliche Pflichten rund um Immobilien

Die Branchenlösung richtet sich an Immobilieneigentümer und Unternehmen mit Immobilienbezug, etwa private Vermieter, gewerbliche Grundstückshändler sowie Immobilien- oder Wohnungsbauunternehmen. Im Mittelpunkt steht die laufende Erfüllung steuerlicher Pflichten und die strukturierte Aufbereitung der relevanten Unterlagen.

Beratung bei Kauf und Verkauf

Ergänzend kann eine steuerliche und rechtliche Begleitung beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie erfolgen. Dazu zählen Berechnungen zum möglichen Steuervorteil einer Investition unter Berücksichtigung der §§ 7h, 7i, 10f, 10g und 11b EStG (Vergünstigungen u. a. für Baudenkmäler und Gebäude in Sanierungsgebieten) und die Optimierung der Abschreibung durch eine optimierte Kaufpreisaufteilung und Restnutzungsdauergutachten. Ebenfalls kann die Berechnung eines Spekulationsgewinns nach § 23 EStG Bestandteil sein. Zudem ist eine Mitgestaltung des Kaufvertrags im Rahmen der genannten Zielsetzung möglich.

Strukturmodelle und Finanzierung

Je nach Vorhaben kann auch die Einordnung einer Immobilien-GmbH bzw. eines Holding-Modells thematisiert werden. Für die Finanzierungsvorbereitung werden Bankgespräche gemeinsam vorbereitet und begleitet. Im Zuge dessen kann die Wirtschaftlichkeit der Investition ermittelt und nachvollziehbar dargestellt werden, um die Entscheidungsgrundlagen zu strukturieren.

Häufige Fragen

Für welche Gruppen ist die Branchenlösung gedacht?

Für private Vermieter, gewerbliche Grundstückshändler sowie Immobilien- und Wohnungsbauunternehmen.

Welche Themen werden beim Kauf oder Verkauf betrachtet?

U. a. Steuervorteile nach §§ 7h, 7i, 10f, 10g, 11b EStG sowie Spekulationsgewinn nach § 23 EStG und die Mitgestaltung des Kaufvertrags.

Was bedeutet „Steuervorteil“ in diesem Zusammenhang?

Eine rechnerische Betrachtung möglicher Vergünstigungen auf Basis der genannten gesetzlichen Regelungen.

Wie kann die Abschreibung optimiert werden?

Durch eine optimierte Kaufpreisaufteilung und Restnutzungsdauergutachten.

Wird auch ein Holding-Modell berücksichtigt?

Ja, eine Beratung zum Holding-Modell ist möglich.

Was umfasst die Vorbereitung von Bankgesprächen?

Die gemeinsame Vorbereitung und Begleitung sowie die Ermittlung der Wirtschaftlichkeit der Investition.