Stb, RA
Alexander Gille
Eine erfolgreiche Steuerstrafverteidigung beginnt nicht erst in dem Moment, in dem ein Steuerfahnder an Sie herantritt. Vielmehr sollten bereits im Vorfeld eines Steuerstrafverfahrens die Chancen und Risiken einer strafbefreienden Selbstanzeige genau abgewogen werden. Sprechen Sie uns also rechtzeitig an und vereinbaren einen Termin, wenn Sie befürchten, eine Steuerhinterziehung begangen zu haben.
Sollten bereits Ihnen bekannte Steuerfahndungsmaßnahmen oder ein Zugriff der Steuerfahndung erfolgt sein, bewahren Sie die Ruhe und informieren uns bitte unverzüglich, damit wir mit Ihnen das richtige Verhalten abstimmen können. Bitte lassen Sie sich in einer solchen Situation nicht von den ermittelnden Personen zu voreiligen, unbedachten Aussagen verleiten. Verweisen Sie vielmehr darauf, ohne Hinzuziehung von uns, keine Aussage zu tätigen.
Im Rahmen des sich in der Regel anschließenden strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens prüfen wir alle Möglichkeiten der steuerrechtlichen und strafrechtlichen Beendigung des Verfahrens außerhalb einer gerichtlichen Hauptverhandlung. Sollte dies nicht möglich sein, vertreten wir Sie bei Gericht und beziehen dabei die Möglichkeit eines “Deals” mit ein.