Die Einlage eines Kommanditisten, die auf einem gesellschaftsbezogenen Rücklagenkonto verbucht wird, stellt trotz der zivilrechtlich anerkannten Rechtsfähigkeit der Gesamthandsgemeinschaft steuerrechtlich eine Zuwendung an die übrigen Gesellschafter dar und nicht an die Gesellschaft selbst (vgl. FG Münster, DStRE 2018, 535; Revision eingelegt).

Die Überlassung eines Fahrzeugs der unteren Mittelklasse an einen (nahe stehenden) Minijobber auch zur privaten Nutzung anstatt eines zuvor vereinbarten Barlohns von 400 € ist dann fremdüblich, wenn der Pkw wegen einer signifikanten betrieblichen Nutzung (im Streitfall: 35 %) Betriebsvermögen darstellt, der Arbeitnehmer einziger Büroangestellter ist und der geldwerte Vorteil für die Privatnutzung gemäß § 8 Abs. 2 iVm § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG ebenfalls mit 400 € zu bewerten ist (vgl. FG Niedersachsen, DStRE 2018, 513).

Da dasselbe Finanzgericht in ähnlich gelagerten Fällen bereits anders entschieden hat, bedarf eine entsprechende arbeitsvertragliche Regelung eines genauen Abgleichs mit der zu der Thematik existierenden Rechtsprechung, damit die steuerliche Abzugsfähigkeit als Betriebsausgabe erreicht werden kann. Sollten Sie eine solche arbeitsvertragliche Regelung umsetzen wollen, unterstützen wir Sie gerne hierbei.

Rückstellungen für Langzeitarbeitskonten, die nach der Betriebsvereinbarung nicht zu verzinsen sind, sind abzuzinsen (vgl. FG Münster, DStRE 2018, 526).

Wenn Sie Fragen zur konkreten bilanziellen Behandlung haben, sprechen Sie uns bitte an.

Zwar spricht eine allgemeine Lebenserfahrung dafür, dass hohe Geldbeträge, wenn sie nicht alsbald benötigt werden, zins- und ertragbringend angelegt werden. Dies allein begründet aber im Allgemeinen noch keine Schätzungsbefugnis des Finanzamtes für den Ansatz von Kapitaleinkünften. Hinzukommen müssen vielmehr weitere Umstände, die nahe legen, dass derartige Beträge tatsächlich zinsbringend angelegt worden sind (vgl. FG Berlin-Brandenburg, DStRE 2017, 1138).

Die Finanzbehörden tragen für die Verwirklichung der gesetzlichen Tatbestände der Einnahmeerzielung die objektive Beweislast. Daran ändert auch die in § 90 Abs. 2 AO den Steuerpflichtigen allgemein auferlegte erhöhte Mitwirkungspflicht bei Auslandssachverhalten nichts, wenn dem Finanzamt bereits auf der Stufe vorher ein zur Überzeugungsbildung des Gerichts ausreichender Nachweis für eine bestehende Geschäftsbeziehung des Steuerpflichtigen zu einer ausländischen Bank nicht gelungen ist (vgl. FG Berlin-Brandenburg, DStRE 2017, 1138).

Es besteht keine Verpflichtung eines Steuerpflichtigen, nachzuweisen, dass er im Ausland kein Konto unterhält (vgl. FG Berlin-Brandenburg, DStRE 2017, 1138).

Sollte bei Ihnen von der Finanzverwaltung das Vorhandensein von ausländischen Kapitaleinkünften unterstellt werden, stehen wir Ihn bei der Rechtsverteidigung gerne zur Seite.

Wenn ein Steuerpflichtiger, der kein Informatikstudium absolviert und keinen entsprechenden Hochschulabschluss erlangt hat, selbständig auf beruflichen Gebieten tätig wird, denen auch Absolventen eines Studiengangs der Informatik oder Wirtschaftsinformatik nachgehen, setzt eine ingenieurähnliche Tätigkeit i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG voraus, dass diese Tätigkeit dem Beruf des Ingenieurs sowohl in den theoretischen Grundlagen als auch in der praktischen Arbeit im Wesentlichen gleichwertig ist (vgl. BFH, DStRE 2017, 1031).

Ein Autodidakt muss dazu Erfahrungen und Kenntnisse in allen Kernbereichen des Katalogberufs nachweisen. Der Nachweis kann insbes. durch erfolgreich abgeschlossene Fortbildungsmaßnahmen, das Selbststudium, eigene praktische Arbeiten oder eine Wissensprüfung geführt werden (vgl. BFH, DStRE 2017, 1031).

Die praktische Arbeit erbringt den Nachweis der notwendigen Kenntnisse nicht, wenn diese zwar auch von entsprechenden Hochschulabsolventen verrichtet wird, aber auch ohne die in deren Ausbildung vermittelten Grundlagen erbracht werden kann (vgl. BFH, DStRE 2017, 1031).

Ein Anspruch auf Durchführung einer Wissensprüfung besteht nicht, wenn bereits durch andere Beweismittel (z.B. Sachverständigengutachten) festgestellt ist, dass dem Steuerpflichtigen Kenntnisse in Kernbereichen des Katalogberufs fehlen (vgl. BFH, DStRE 2017, 1031).

Sollten Sie Beratungsbedarf zur sachgerechten Einstufung Ihrer Tätigkeit haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Aufwendungen einer empfängnisunfähigen (unfruchtbaren) Frau für eine heterologe künstliche Befruchtung durch In-vitro-Fertilisation (IVF) sind als außergewöhnliche Belastung (Krankheitskosten) auch dann zu berücksichtigen, wenn die Frau in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft lebt (vgl. BFH, DStR 2018, 63).

Sollten Sie Schwierigkeiten bei der Abziehbarkeit entsprechender Kosten haben, unterstützen wir Sie gerne.

Ist ein Steuerpflichtiger sowohl Pflichtmitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse als auch freiwillig privat krankenversichert, kann er lediglich die Beiträge als unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben abziehen, die er an die gesetzliche Krankenversicherung entrichtet (vgl. BFH, DStR 2018, 454).

Ein Abzug als außergewöhnliche Belastung kommt nach dem Urteil des Bundesfinanzhofes ebenfalls nicht in Betracht.

Zudem sind nach einem weiteren Urteil des Bundesfinanzhofes in einem Versicherungstarif einer privaten Krankenversicherung nur diejenigen Beiträge als unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben abziehen, die der Basisabsicherung dienen (vgl. BFH , DStR 2018, 457). Darüber hinaus gehende Beiträge für Wahlleistungen sind lediglich im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge als beschränkt abziehbare Sonderausgaben berücksichtigungsfähig.

Sollten Sie Beratungsbedarf zur Berücksichtigungsfähigkeit Ihrer Krankenversicherungsbeiträge haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Verweigert eine Bank eine Kontoverfügung trotz Vorlage einer wirksamen Vorsorgevollmacht, kann sie für die anfallenden Kosten des Betreuungsverfahrens nach § 81 IV FamFG unmittelbar haftbar sein (vgl. LG Hamburg, Beschluss vom 30.08.2017 – 301 T 280/17, BeckRS 2017, 140369; Revision anhängig).

Wird die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer GmbH beantragt und ein vorläufiger Insolvenzverwalter unter Anordnung eines allgemeinen Zustimmungsvorbehalts bestellt, verbleibt die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis beim gesetzlichen Vertreter der GmbH, also dem Geschäftsführer. Er wird durch den vorläufigen Insolvenzverwalter nicht aus seiner Pflichtenstellung verdrängt und hat weiterhin dafür zu sorgen, dass die Steuern aus den Mitteln der GmbH entrichtet werden (vgl. BFH, DStRE 2018, 104).

 

Sollten Sie als Geschäftsführer vom Finanzamt als Haftungsschuldner in Anspruch genommen werden, stehen wir Ihnen gerne bei der Bewertung Ihres Falles und Ihrer Rechtsverteidigung zur Seite.

Ein Steuerpflichtiger kann bei einer wenn auch künftigen Einkünfteerzielungsabsicht trotz eines noch zugunsten von Angehörigen bestehenden Nießbrauchs die Finanzierungskosten für das Darlehen zum Erwerb der Immobilie als vorweggenommene Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften abziehen (vgl. FG Baden-Württemberg BeckRS 2017, 127948).

Beim Steuerpflichtigen kann in einem solchen Fall die Einkünfteerzielungsabsicht dann zu bejahen sein, wenn das konkrete Ende des Nießbrauchs zwar noch nicht absehbar ist, aber keine Zweifel daran bestehen, dass der Steuerpflichtige bereits im Erwerbszeitpunkt beabsichtigt, nach dem Wegfall des Nießbrauchs steuerpflichtige Vermietungseinkünfte zu erzielen (vgl. FG Baden-Württemberg BeckRS 2017, 127948; Revision anhängig).

Sollten Sie Hilfe bei der Durchsetzung der Abziehbarkeit entsprechender Finanzierungskosten benötigen, beraten wir Sie gerne.