Rechtsurteile und steuerliche Informationen für Erben

Die Einlage eines Kommanditisten, die auf einem gesellschaftsbezogenen Rücklagenkonto verbucht wird, stellt trotz der zivilrechtlich anerkannten Rechtsfähigkeit der Gesamthandsgemeinschaft steuerrechtlich eine Zuwendung an die übrigen Gesellschafter dar und nicht an die Gesellschaft selbst (vgl. FG Münster, DStRE 2018, 535; Revision eingelegt).

Verweigert eine Bank eine Kontoverfügung trotz Vorlage einer wirksamen Vorsorgevollmacht, kann sie für die anfallenden Kosten des Betreuungsverfahrens nach § 81 IV FamFG unmittelbar haftbar sein (vgl. LG Hamburg, Beschluss vom 30.08.2017 – 301 T 280/17, BeckRS 2017, 140369; Revision anhängig).

Ein Steuerpflichtiger kann bei einer wenn auch künftigen Einkünfteerzielungsabsicht trotz eines noch zugunsten von Angehörigen bestehenden Nießbrauchs die Finanzierungskosten für das Darlehen zum Erwerb der Immobilie als vorweggenommene Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften abziehen (vgl. FG Baden-Württemberg BeckRS 2017, 127948).

Beim Steuerpflichtigen kann in einem solchen Fall die Einkünfteerzielungsabsicht dann zu bejahen sein, wenn das konkrete Ende des Nießbrauchs zwar noch nicht absehbar ist, aber keine Zweifel daran bestehen, dass der Steuerpflichtige bereits im Erwerbszeitpunkt beabsichtigt, nach dem Wegfall des Nießbrauchs steuerpflichtige Vermietungseinkünfte zu erzielen (vgl. FG Baden-Württemberg BeckRS 2017, 127948; Revision anhängig).

Sollten Sie Hilfe bei der Durchsetzung der Abziehbarkeit entsprechender Finanzierungskosten benötigen, beraten wir Sie gerne.

Beeinträchtigt der überlebende Ehegatte die Erberwartung eines in einem gemeinschaftlichen Ehegattentestament verbindlich eingesetzten Schlusserben durch Schenkungen an einen Dritten, kann der Dritte nach dem Tod des zuletzt verstorbenen Ehegatten nach einem aktuellen Urteil des OLG Hamm zur Herausgabe der Zuwendung an den Schlusserben verpflichtet sein, wenn der Erblasser kein anerkennenswertes lebzeitiges Eigeninteresse an der Zuwendung hatte (vgl. OLG Hamm, FD-ErbR 2017, 395494).

Sollten Sie als Erbe Zweifel an der Berechtigung einer lebzeitigen Schenkung haben, können Sie uns gerne ansprechen.

Ein von einem örtlich unzuständigen Nachlassgericht erteilter Erbschein ist nach § 2361 BGB einzuziehen (vgl. OLG Hamm, FD-ErbR 2017, 395584).

Nach einer neuen Entscheidung des Bundesfinanzhofes steht beschränkt Steuerpflichtigen, also solchen Personen, die im Inland (Bundesrepublik Deutschland) keinen Wohnsitz oder keinen gewöhnlichen Aufenthalt haben, für den Erwerb beim Tod des Ehegatten der Freibetrag nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG i.H.v. 500.000 EUR unabhängig vom Anteil des inländischen Vermögens am Gesamterwerb in voller Höhe zu (vgl. BFH, NWB 2017, 2564).

Bei der Erledigung Ihrer Erbschaftsteuererklärung helfen wir Ihnen gerne. Sprechen Sie uns an.

Der Anspruch auf Geldentschädigung wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung ist grundsätzlich nicht vererblich. Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass der Geldentschädigungsanspruch auch dann unvererblich ist, wenn der Erblasser erst nach dessen Rechtshängigkeit stirbt (vgl. BGH, FD-ErbR 2017, 394080). Dies wird damit begründet, dass die Rechtshängigkeit nur die Einrede der Verjährung ausschließt und daher die Geltendmachung des Rechts innerhalb einer bestimmten Frist voraussetzt. Bei der Verletzung des Persönlichkeitsrechts geht es um die Vererblichkeit des Rechts als solchem und nicht um die Wahrung einer bestimmten Frist.

Bei Fragen rund um den Erbfall unterstützen wir Sie gerne.

Schulden, die der Erbe vor dem Erbanfall aufgenommen hatte, um die Anschaffungskosten des Erblassers für Gegenstände – vorliegend ging es um Grundstücke – zu finanzieren, die dem Erben dann mit dem Nachlass zugefallen sind, können nicht bereicherungsmindernd berücksichtigt werden. Es handelt sich auch nicht um Nachlassverbindlichkeiten (vgl. FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 26.04.2017 – 3 K 233/14; Revision zugelassen).

Gerne stehen wir Ihnen bei Streitigkeiten über die Erbschaftsteuer beratend zur Seite.

Verzichtet ein künftiger gesetzlicher Erbe gegenüber einem anderen künftigen gesetzlichen Erben auf seine künftigen Pflichtteils(ergänzungs)ansprüche gegen Zahlung eines Geldbetrags, stellt die Zahlung steuerpflichtige Zuwendung im Sinne des Erbschaftsteuergesetzes dar. Da die Abfindung aus dem Vermögen des künftigen gesetzlichen Erben geleistet wird, liegt keine Zuwendung des (künftigen) Erblassers, sondern des Zahlungspflichtigen an den Zuwendungsempfänger vor. Damit weicht der Bundesfinanzhof von seiner früheren Rechtsprechung ab, wonach die Steuerklasse zwischen (künftigem) Erblasser und Zuwendungsempfänger zugrunde gelegt wurde (BFH, BStBl II 1977, 733; BStBl II 2013, 922). Der Bundesfinanzhof hält in seinem neuen Urteil eine steuerrechtliche Gleichbehandlung des vor und nach dem Erbfall erklärten Verzichts auf Pflichtteils(ergänzungs)ansprüche gegenüber anderen gesetzlichen Erben nicht für möglich (vgl. BFH, DStR 2017, 1817).

Wenn Sie einen Pflichtteilsverzicht planen, helfen wir Ihnen gerne bei der Gestaltung und berechnen Ihnen gerne eine etwaige anfallende Schenkungsteuer.

Zum Aufgabenbereich eines Testamentsvollstreckers, der nach dem Willen des Erblassers „die in diesem Testament angeordneten Vermächtnisse erfüllen“ soll, gehört im Zweifel auch die Durchsetzung einer Auflage, die der Erblasser gegenüber dem Vermächtnisnehmer angeordnet hat (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.04.2017 – 9 W 4/17, BeckRS 2017, 111901).

Der Anspruch gegen den Vermächtnisnehmer auf Vollziehung einer Auflage und der Anspruch des Vermächtnisnehmers auf Erfüllung des ihm zugewendeten Vermächtnisses stammen aus demselben rechtlichen Verhältnis; dem Testamentsvollstrecker steht daher gegenüber dem Erfüllungsanspruch des Vermächtnisnehmers ein Zurückbehaltungsrecht wegen des Anspruchs auf Vollziehung der Auflage zu (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.04.2017 – 9 W 4/17, BeckRS 2017, 111901).

Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen rund um die Testamentsvollstreckung zur Seite. Sprechen Sie uns an.