Der endgültige Ausfall einer privaten Darlehensforderung führt nach Einführung der Abgeltungsteuer zu einem steuerlich anzuerkennenden Verlust nach § 20 Absatz 2 Satz 1 Nr. 7, Satz 2, Absatz 4 EStG (vgl. BFH, DStR 2017, 2801). Damit tritt der Bundesfinanzhof zugunsten der Steuerpflichtigen dem zur Abgeltungssteuer erlassenen BMF-Schreiben vom 18.1.2016 (IV C 1 – S 2252/08/10004:017) entgegen, welches ausführt, dass ein Forderungsausfall keine Veräußerung i.S.d. § 20 Absatz 2 Satz 2 EStG darstellt.

Sollten Sie bei der Anerkennung eines entsprechenden Verlustes Schwierigkeiten haben, stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

Ein Leasingobjekt ist steuerlich dem Leasingnehmer zuzurechnen, wenn der Leasingnehmer den Leasinggeber und zivilrechtlichen Eigentümer für die gewöhnliche Nutzungsdauer und bei gewöhnlichem – gedachten – Ablauf des Sale-and-lease-back-Geschäfts von der Einwirkung auf das Leasingobjekt wirtschaftlich ausschließen kann und zudem die vertraglichen und tatsächlichen Abläufe darauf angelegt sind, dass der Leasinggeber am Ende der Laufzeit sein „Andienungsrecht“ nutzt und der Leasingnehmer das Leasingobjekt zu dem bereits vorvereinbarten Kaufpreis zurückerwerben muss (FG Köln, DStRE 2017, 1455 – Revision anhängig).

Aus der Zurechnung des Leasingobjekts zum Leasingnehmer als wirtschaftlichen Eigentümer folgt, dass nur dieser zur Vornahme von Absetzungen gemäß § 7 EStG berechtigt ist (FG Köln, DStRE 2017, 1455 – Revision anhängig).

Wenn Sie Unterstützung bei der Zurechnung eines Leasingobjekts zum Leasingnehmer oder Leasinggeber haben, können Sie uns gerne ansprechen.

Erklärt der Steuerpflichtige erstmalig im Rahmen seiner während der Betriebsprüfung eingereichten Selbstanzeigen Aufwendungen für an ihn erbrachte Fremdleistungen, gehen Beweisschwierigkeiten, die sich durch den Zeitablauf ergeben haben, zu seinen Lasten. Das gilt insbes., wenn keine schriftlichen Verträge vorgelegt werden, der angebliche Zahlungsempfänger die Beträge bar erhalten haben soll und dieser Zahlungsempfänger mittlerweile verstorben ist (FG Hamburg, DStRE 2017, 1411).

Wenn Sie im Rahmen einer Betriebsprüfung steuerlich relevante Angaben nacherklären müssen, stehen wir Ihnen gerne zur Risikoabschätzung und fachlich fundierten Vorbereitung zur Seite.

Eine vor dem Bilanzstichtag wirksam getroffene Verzinsungsvereinbarung vermag keine Ausnahme von dem Abzinsungsgebot zu begründen, wenn die (unbedingte) Verzinslichkeit des Darlehens erst nach dem Bilanzstichtag einsetzt (FG Berlin-Brandenburg, DStRE 2017, 1414 – Revision anhängig).

Bei allen Fragen rund um die Bilanzierung unterstützen wir Sie gerne.

Beeinträchtigt der überlebende Ehegatte die Erberwartung eines in einem gemeinschaftlichen Ehegattentestament verbindlich eingesetzten Schlusserben durch Schenkungen an einen Dritten, kann der Dritte nach dem Tod des zuletzt verstorbenen Ehegatten nach einem aktuellen Urteil des OLG Hamm zur Herausgabe der Zuwendung an den Schlusserben verpflichtet sein, wenn der Erblasser kein anerkennenswertes lebzeitiges Eigeninteresse an der Zuwendung hatte (vgl. OLG Hamm, FD-ErbR 2017, 395494).

Sollten Sie als Erbe Zweifel an der Berechtigung einer lebzeitigen Schenkung haben, können Sie uns gerne ansprechen.

Ein von einem örtlich unzuständigen Nachlassgericht erteilter Erbschein ist nach § 2361 BGB einzuziehen (vgl. OLG Hamm, FD-ErbR 2017, 395584).

Nach einer neuen Entscheidung des Bundesfinanzhofes steht beschränkt Steuerpflichtigen, also solchen Personen, die im Inland (Bundesrepublik Deutschland) keinen Wohnsitz oder keinen gewöhnlichen Aufenthalt haben, für den Erwerb beim Tod des Ehegatten der Freibetrag nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG i.H.v. 500.000 EUR unabhängig vom Anteil des inländischen Vermögens am Gesamterwerb in voller Höhe zu (vgl. BFH, NWB 2017, 2564).

Bei der Erledigung Ihrer Erbschaftsteuererklärung helfen wir Ihnen gerne. Sprechen Sie uns an.

Clubnächte, bei denen in einem Techno-Club in mehreren Räumlichkeiten mehrere dem Publikum vorab durch ein Programm im Internet („Running-Order“) namentlich und inhaltlich mit Auftrittszeit angekündigte DJs unter Begleitung durch eine von Lichtkünstlern erstellte Lichtshow  Techno- bzw. House-Musik abspielen, wobei die einzelnen Stücke durch Mischpulte und andere technische Hilfsmittel wie Computer, Filter, Effektgeräte, Controller und Synthesizer verändert und dabei jeweils neue Klangfolgen und Musikstücke von künstlerischem Charakter geschaffen werden, können auch dann als „Konzerte“ iSd § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG dem ermäßigten Steuersatz unterliegen, wenn es keinen Kartenvorverkauf gibt, der Zugang zur Veranstaltung im Belieben von Türstehern steht, die Gäste tanzen und eine ständige Fluktuation der Gäste gegeben ist (vgl. FG Berlin-Brandenburg, DStRE 2017, 987).

Wir beraten Sie gerne zur steuerlich optimalen Ausgestaltung Ihrer Veranstaltung.

Im sensiblen Bargeldbereich hat der Bundesfinanzhof wieder ein klares Urteil zu den strengen Erfordernissen der Kassenführung gefällt. Danach sind Geldspeicher von Geldeinwurfautomaten Kassen (vgl. BFH, DStR 2017, 1812). Daher ist bei ihrer Leerung der Bestand zu zählen und das Ergebnis in einem Kassenbuch aufzuzeichnen, um die Kassensturzfähigkeit zu gewährleisten. Werden diese Erfordernisse nicht eingehalten, droht eine Hinzuschätzung durch das Finanzamt, die zu erheblichen Steuernachforderungen führen kann.

Für eine Beratung zur richtigen Kassenhandhabung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Der Anspruch auf Geldentschädigung wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung ist grundsätzlich nicht vererblich. Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass der Geldentschädigungsanspruch auch dann unvererblich ist, wenn der Erblasser erst nach dessen Rechtshängigkeit stirbt (vgl. BGH, FD-ErbR 2017, 394080). Dies wird damit begründet, dass die Rechtshängigkeit nur die Einrede der Verjährung ausschließt und daher die Geltendmachung des Rechts innerhalb einer bestimmten Frist voraussetzt. Bei der Verletzung des Persönlichkeitsrechts geht es um die Vererblichkeit des Rechts als solchem und nicht um die Wahrung einer bestimmten Frist.

Bei Fragen rund um den Erbfall unterstützen wir Sie gerne.