Rechtsurteile und steuerliche Informationen für gewerbliche Dienstleistungsunternehmen

Die Überlassung eines Fahrzeugs der unteren Mittelklasse an einen (nahe stehenden) Minijobber auch zur privaten Nutzung anstatt eines zuvor vereinbarten Barlohns von 400 € ist dann fremdüblich, wenn der Pkw wegen einer signifikanten betrieblichen Nutzung (im Streitfall: 35 %) Betriebsvermögen darstellt, der Arbeitnehmer einziger Büroangestellter ist und der geldwerte Vorteil für die Privatnutzung gemäß § 8 Abs. 2 iVm § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG ebenfalls mit 400 € zu bewerten ist (vgl. FG Niedersachsen, DStRE 2018, 513).

Da dasselbe Finanzgericht in ähnlich gelagerten Fällen bereits anders entschieden hat, bedarf eine entsprechende arbeitsvertragliche Regelung eines genauen Abgleichs mit der zu der Thematik existierenden Rechtsprechung, damit die steuerliche Abzugsfähigkeit als Betriebsausgabe erreicht werden kann. Sollten Sie eine solche arbeitsvertragliche Regelung umsetzen wollen, unterstützen wir Sie gerne hierbei.

Rückstellungen für Langzeitarbeitskonten, die nach der Betriebsvereinbarung nicht zu verzinsen sind, sind abzuzinsen (vgl. FG Münster, DStRE 2018, 526).

Wenn Sie Fragen zur konkreten bilanziellen Behandlung haben, sprechen Sie uns bitte an.

Wenn ein Steuerpflichtiger, der kein Informatikstudium absolviert und keinen entsprechenden Hochschulabschluss erlangt hat, selbständig auf beruflichen Gebieten tätig wird, denen auch Absolventen eines Studiengangs der Informatik oder Wirtschaftsinformatik nachgehen, setzt eine ingenieurähnliche Tätigkeit i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG voraus, dass diese Tätigkeit dem Beruf des Ingenieurs sowohl in den theoretischen Grundlagen als auch in der praktischen Arbeit im Wesentlichen gleichwertig ist (vgl. BFH, DStRE 2017, 1031).

Ein Autodidakt muss dazu Erfahrungen und Kenntnisse in allen Kernbereichen des Katalogberufs nachweisen. Der Nachweis kann insbes. durch erfolgreich abgeschlossene Fortbildungsmaßnahmen, das Selbststudium, eigene praktische Arbeiten oder eine Wissensprüfung geführt werden (vgl. BFH, DStRE 2017, 1031).

Die praktische Arbeit erbringt den Nachweis der notwendigen Kenntnisse nicht, wenn diese zwar auch von entsprechenden Hochschulabsolventen verrichtet wird, aber auch ohne die in deren Ausbildung vermittelten Grundlagen erbracht werden kann (vgl. BFH, DStRE 2017, 1031).

Ein Anspruch auf Durchführung einer Wissensprüfung besteht nicht, wenn bereits durch andere Beweismittel (z.B. Sachverständigengutachten) festgestellt ist, dass dem Steuerpflichtigen Kenntnisse in Kernbereichen des Katalogberufs fehlen (vgl. BFH, DStRE 2017, 1031).

Sollten Sie Beratungsbedarf zur sachgerechten Einstufung Ihrer Tätigkeit haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Wird die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer GmbH beantragt und ein vorläufiger Insolvenzverwalter unter Anordnung eines allgemeinen Zustimmungsvorbehalts bestellt, verbleibt die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis beim gesetzlichen Vertreter der GmbH, also dem Geschäftsführer. Er wird durch den vorläufigen Insolvenzverwalter nicht aus seiner Pflichtenstellung verdrängt und hat weiterhin dafür zu sorgen, dass die Steuern aus den Mitteln der GmbH entrichtet werden (vgl. BFH, DStRE 2018, 104).

 

Sollten Sie als Geschäftsführer vom Finanzamt als Haftungsschuldner in Anspruch genommen werden, stehen wir Ihnen gerne bei der Bewertung Ihres Falles und Ihrer Rechtsverteidigung zur Seite.

Ein Leasingobjekt ist steuerlich dem Leasingnehmer zuzurechnen, wenn der Leasingnehmer den Leasinggeber und zivilrechtlichen Eigentümer für die gewöhnliche Nutzungsdauer und bei gewöhnlichem – gedachten – Ablauf des Sale-and-lease-back-Geschäfts von der Einwirkung auf das Leasingobjekt wirtschaftlich ausschließen kann und zudem die vertraglichen und tatsächlichen Abläufe darauf angelegt sind, dass der Leasinggeber am Ende der Laufzeit sein „Andienungsrecht“ nutzt und der Leasingnehmer das Leasingobjekt zu dem bereits vorvereinbarten Kaufpreis zurückerwerben muss (FG Köln, DStRE 2017, 1455 – Revision anhängig).

Aus der Zurechnung des Leasingobjekts zum Leasingnehmer als wirtschaftlichen Eigentümer folgt, dass nur dieser zur Vornahme von Absetzungen gemäß § 7 EStG berechtigt ist (FG Köln, DStRE 2017, 1455 – Revision anhängig).

Wenn Sie Unterstützung bei der Zurechnung eines Leasingobjekts zum Leasingnehmer oder Leasinggeber haben, können Sie uns gerne ansprechen.

Erklärt der Steuerpflichtige erstmalig im Rahmen seiner während der Betriebsprüfung eingereichten Selbstanzeigen Aufwendungen für an ihn erbrachte Fremdleistungen, gehen Beweisschwierigkeiten, die sich durch den Zeitablauf ergeben haben, zu seinen Lasten. Das gilt insbes., wenn keine schriftlichen Verträge vorgelegt werden, der angebliche Zahlungsempfänger die Beträge bar erhalten haben soll und dieser Zahlungsempfänger mittlerweile verstorben ist (FG Hamburg, DStRE 2017, 1411).

Wenn Sie im Rahmen einer Betriebsprüfung steuerlich relevante Angaben nacherklären müssen, stehen wir Ihnen gerne zur Risikoabschätzung und fachlich fundierten Vorbereitung zur Seite.

Eine vor dem Bilanzstichtag wirksam getroffene Verzinsungsvereinbarung vermag keine Ausnahme von dem Abzinsungsgebot zu begründen, wenn die (unbedingte) Verzinslichkeit des Darlehens erst nach dem Bilanzstichtag einsetzt (FG Berlin-Brandenburg, DStRE 2017, 1414 – Revision anhängig).

Bei allen Fragen rund um die Bilanzierung unterstützen wir Sie gerne.

Clubnächte, bei denen in einem Techno-Club in mehreren Räumlichkeiten mehrere dem Publikum vorab durch ein Programm im Internet („Running-Order“) namentlich und inhaltlich mit Auftrittszeit angekündigte DJs unter Begleitung durch eine von Lichtkünstlern erstellte Lichtshow  Techno- bzw. House-Musik abspielen, wobei die einzelnen Stücke durch Mischpulte und andere technische Hilfsmittel wie Computer, Filter, Effektgeräte, Controller und Synthesizer verändert und dabei jeweils neue Klangfolgen und Musikstücke von künstlerischem Charakter geschaffen werden, können auch dann als „Konzerte“ iSd § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG dem ermäßigten Steuersatz unterliegen, wenn es keinen Kartenvorverkauf gibt, der Zugang zur Veranstaltung im Belieben von Türstehern steht, die Gäste tanzen und eine ständige Fluktuation der Gäste gegeben ist (vgl. FG Berlin-Brandenburg, DStRE 2017, 987).

Wir beraten Sie gerne zur steuerlich optimalen Ausgestaltung Ihrer Veranstaltung.

Im sensiblen Bargeldbereich hat der Bundesfinanzhof wieder ein klares Urteil zu den strengen Erfordernissen der Kassenführung gefällt. Danach sind Geldspeicher von Geldeinwurfautomaten Kassen (vgl. BFH, DStR 2017, 1812). Daher ist bei ihrer Leerung der Bestand zu zählen und das Ergebnis in einem Kassenbuch aufzuzeichnen, um die Kassensturzfähigkeit zu gewährleisten. Werden diese Erfordernisse nicht eingehalten, droht eine Hinzuschätzung durch das Finanzamt, die zu erheblichen Steuernachforderungen führen kann.

Für eine Beratung zur richtigen Kassenhandhabung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ein gewerblicher Grundstückshandel kann auch bei der Veräußerung von weniger als vier Objekten zu bejahen sein, wenn aufgrund objektiver Umstände feststeht, dass der Grundbesitz mit der unbedingten Absicht erworben oder bebaut worden ist, ihn innerhalb kurzer Zeit zu verkaufen (vgl. BFH, Urteil vom 05.04.2017, Az.: X R 6/15).

Bei Fragen rund um Immobilieninvestitionen stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.