Abzinsung unverzinslicher Darlehen – Unbeachtlichkeit einer vor dem Bilanzstichtag getroffenen Vereinbarung über eine erst nach dem Bilanzstichtag einsetzende Verzinsung
Eine vor dem Bilanzstichtag wirksam getroffene Verzinsungsvereinbarung vermag keine Ausnahme von dem Abzinsungsgebot zu begründen, wenn die (unbedingte) Verzinslichkeit des Darlehens erst nach dem Bilanzstichtag einsetzt (FG Berlin-Brandenburg, DStRE 2017, 1414 – Revision anhängig).
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