Die entgeltliche Nutzungsüberlassung der Golfanlage an Nichtmitglieder und die Veranstaltung von Turnieren durch einen nicht als gemeinnützig anerkannten und nicht auf Gewinnerzielung ausgerichteten Golfclub ist nicht nach § 4 Nr. 22 Buchst. b UStG steuerfrei, kann jedoch nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. m MwStSystRL steuerfrei sein (FG München, Urteil vom 29.03.2017, Az.: 3 K 855/15; Revision zugelassen).