Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag ist vom Elterngeld bei daneben bestehenden Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abziehbar, wenn im Rahmen der nichtselbständigen Arbeit aufgrund tatsächlicher höherer Werbungskosten der Arbeitnehmer-Pauschbetrag nicht in Anspruch genommen wurde (FG Niedersachsen, Urteil vom 14.2.2012, Az.: 12 K 6/11; Revision anhängig).

Bei Großbetrieben im Sinne der BpO sind Rückstellungen für die Kosten künftiger Betriebsprüfungen zu bilden (BFH, Urteil vom 6.6.2012, Az.: I R 99/10). Damit kommt es entgegen der bisherigen Auffassung der Finanzverwaltung nicht mehr auf das Vorliegen einer Prüfungsanordnung an.

Die Kosten für einen deutsch-französischen Kindergarten sind insgesamt als Kinderbetreuungskosten abziehbar. Dies gilt auch bei der Einstellung von französisch-sprachigen Erzieherinnen, die mit den Kindern ausschließlich französisch sprechen (BFH, Urteil vom 19.04.2012, Az.: III R 29/11). Denn trotz der Vermittlung erster Französischkenntnisse steht weiterhin der Betreuungsaspekt im Vordergrund.

Zum Nachweis von Bewirtungsaufwendungen ist es erforderlich, dass eine Rechnung vorliegt, die auch den Namen des bewirteten Steuerpflichtigen enthält, es sei denn, es handelt sich um eine Rechnung über Kleinbeträge im Sinne der UStDV. Selbst ausgestellte Eigenbelege oder Kreditkartenabrechnungen reichen nicht aus (BFH, Urteil vom 18.4.2012 – X R 57/09).

Die Kosten für Uniformschuhe, Strümpfe und Reisekoffer einer Flugbegleiterin sind nicht als Werbungskosten abziehbar. Dies gilt selbst dann, wenn die Flugbegleiterin die entsprechenden Gegenstände nicht privat verwendet. Grund hierfür ist, dass sich die entsprechenden Kleidungsstücke und der Koffer gleichermaßen für private wie berufliche Zwecke eignen, so dass das Aufteilungs- und Abzugsverbot aus dem Einkommensteuergesetz greift (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31.5.2011, 10 K 10202/09).

Ab dem Jahr 2013 steht Ehegatten nur noch die Möglichkeit offen, zwischen der Zusammenveranlagung und der Einzelveranlagung zu wählen. Insoweit ist es dringend erforderlich, dass Ehegatten bereits bei Abgabe der Steuererklärung die für sie günstigere Veranlagungsform wählen. Denn die Gesetzesänderung beinhaltet zugleich, dass Ehegatten die Wahl der Veranlagungsart im Rahmen der Steuererklärung endgültig vornehmen. Eine Änderung der Veranlagungsart ist also nicht mehr wie bisher im Rahmen eines Einspruchsverfahrens möglich.

Eine Nacherklärung von Einkünften führt bei einem ausreichend hohen vortragsfähigen Verlustabzug mangels Schadens nicht zu einer persönlichen Haftung als Steuerhinterzieher (FG Niedersachsen, Urteil vom 11.6.2012, 11 K 257/10).

Ein Eigentümer von grundstücksgleichen Rechten, der an einem Unternehmen wesentlich beteiligt ist, haftet nach § 74 AO auch mit den grundstücksgleichen Rechten (z.B. einem Erbbaurecht), wenn die betroffenen Rechte dem Unternehmen als Betriebsgrundlage dienen (vgl. BFH, Urteil vom 23.05.2012, VII R 28/10).

Kommt es zu einer Überweisung eines einer GmbH zustehenden Betrages auf ein Privatkonto eines Gesellschafters, ohne dass dies durch die GmbH veranlasst wurde, stellt dies eine steuerlich nachteilige verdeckte Gewinnausschüttung dar, wenn die GmbH nicht die unverzügliche Weiterleitung des Betrags verlangt (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 8.2.2012 – 4 K 3064/10; Revision anhängig).

Ein im Wohn-/Esszimmer als Arbeitsecke genutzter Anteil des Zimmers stellt nach dem Finanzgericht Düsseldorf kein häusliches Arbeitszimmer im Sinne des Einkommensteuerrechts dar. Hiernach können die anteiligen Wohnungskosten nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgezogen werden (FG Düsseldorf, Urteil vom 19.5.2011 – 7 K 87/11 E; Revision anhängig). Damit stellt sich das Finanzgericht Düsseldorf gegen die Rechtsauffassung des Finanzgerichts Köln. Die abschließende Entscheidung des Bundesfinanzhofes bleibt deshalb abzuwarten.