Für die Investitionszulage ist die Summe der Anschaffungs-/Herstellungskosten der im Wirtschafts- oder Kalenderjahr abgeschlossenen begünstigten Investitionen Bemessungsgrundlage. Hierzu gehören auch Kosten, die zwangsläufig im Gefolge der Anschaffung/Herstellung anfallen (vgl. BFH, Urteil vom 19.4.2012 – III R 34/11).

Ein Au-Pair-Aufenthalt im Ausland ohne den Besuch eines begleitenden theoretisch-systematischen Sprachunterrichts ist schädlich für den Bezug des Kindergeldes eines volljährigen Kindes (vgl. BFH, Urteil vom 15.3.2012 – III R 82/10).

Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts München sind eine Bearbeitungsgebühr und eine für das jederzeitige Kündigungsrecht geforderte Risikoprämie bei einem KFW-Darlehen bei einem jederzeitigen kurzfristigen und bedingungsfreien Kündigungsrecht des Kreditnehmers als Betriebsausgaben abziehbar (FG München, Urteil vom 7.2.2012 – 6 K 867/09 – Revision anhängig).

Führerscheinkosten sind als Betriebsausgaben abziehbar, wenn der Führerschein ausschließlich für betriebliche Zwecke genutzt wird. Dies ist zum Beispiel bei einem Führerschein der Klasse T durch den 17jährigen Sohn eines Landwirts der Fall ( vgl. FG Niedersachsen, Urteil vom 6.6.2012, 4 K 249/11).

Der Verkauf von privaten Sammlungsstücken über die Internetplattform eBay kann eine der Umsatzsteuer unterliegende, nachhaltige unternehmerische Tätigkeit sein (BFH, Urteil vom 26.4.2012, V R 2/11).

Zahlungen eines Ehegatten auf ein gemeinsames Oder-Konto ist die Gefahr immanent, dass diese Zahlungen als freigebige Geldzuwendungen der Schenkungsteuer zu unterwerfen sind (BFH, Urteil vom 23.11.2011, II R 33/10).

Die Inanspruchnahme des Behindertenpauschbetrags ist neben der Geltendmachung weiterer Pflegeaufwendungen als haushaltnahe Dienstleistungen möglich  (FG Niedersachsen, Urteil vom 19.1.2012, 10 K 338/11 – Revision zugelassen).

Die Installation von Photovoltaikanlagen auf vermieteten Objekten einer vermögensverwaltenden Gesellschaft führt zur Qualifikation der gesamten Einkünfte als gewerbliche Tätigkeit (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13.12.2011, 6 K 6181/08).

Für die nötige Investitionsabsicht zur Bildung eines Investitionsabzugsbetrags ist es zwar nicht erforderlich, dass eine verbindliche Bestellung vorliegt. Doch muss anhand objektiver äußerer Umstände im konkreten Einzelfall feststellbar sein, dass ein Investitionsentschluss gefasst worden ist (FG Münster, Urteil vom 8.2.2012, 11 K 3035/10 E).

Für eine „fast ausschließliche Nutzung” eines Wirtschaftsguts als Voraussetzung für die Bildung eines Investitionsabzugsbetrags ist es erforderlich, dass das Wirtschaftsgut zu mindestens 90 % in einem Betrieb betrieblich genutzt wird. Die Nutzung in einem weiteren Betrieb des Steuerpflichtigen stellt bereits eine außerbetriebliche Nutzung dar (FG Niedersachsen, Urteil vom 3.11.2011, 11 K 435/10 – Revision zugelassen).