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Führerscheinkosten als Betriebsausgaben

Führerscheinkosten sind als Betriebsausgaben abziehbar, wenn der Führerschein ausschließlich für betriebliche Zwecke genutzt wird. Dies ist zum Beispiel bei einem Führerschein der Klasse T durch den 17jährigen Sohn eines Landwirts der Fall ( vgl. FG Niedersachsen, Urteil vom 6.6.2012, 4 K 249/11).