Au-Pair-Aufenthalt ohne Sprachaufenthalt schädlich für das Kindergeld

Ein Au-Pair-Aufenthalt im Ausland ohne den Besuch eines begleitenden theoretisch-systematischen Sprachunterrichts ist schädlich für den Bezug des Kindergeldes eines volljährigen Kindes (vgl. BFH, Urteil vom 15.3.2012 – III R 82/10).