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Photovoltaikanlagen auf vermieteten Objekten schädlich

Die Installation von Photovoltaikanlagen auf vermieteten Objekten einer vermögensverwaltenden Gesellschaft führt zur Qualifikation der gesamten Einkünfte als gewerbliche Tätigkeit (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13.12.2011, 6 K 6181/08).