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Nutzung in zwei Betrieben für Investitionsabzugsbetrag schädlich

Für eine „fast ausschließliche Nutzung” eines Wirtschaftsguts als Voraussetzung für die Bildung eines Investitionsabzugsbetrags ist es erforderlich, dass das Wirtschaftsgut zu mindestens 90 % in einem Betrieb betrieblich genutzt wird. Die Nutzung in einem weiteren Betrieb des Steuerpflichtigen stellt bereits eine außerbetriebliche Nutzung dar (FG Niedersachsen, Urteil vom 3.11.2011, 11 K 435/10 – Revision zugelassen).