Bei Großbetrieben im Sinne der BpO sind Rückstellungen für die Kosten künftiger Betriebsprüfungen zu bilden (BFH, Urteil vom 6.6.2012, Az.: I R 99/10). Damit kommt es entgegen der bisherigen Auffassung der Finanzverwaltung nicht mehr auf das Vorliegen einer Prüfungsanordnung an.

Die Kosten für einen deutsch-französischen Kindergarten sind insgesamt als Kinderbetreuungskosten abziehbar. Dies gilt auch bei der Einstellung von französisch-sprachigen Erzieherinnen, die mit den Kindern ausschließlich französisch sprechen (BFH, Urteil vom 19.04.2012, Az.: III R 29/11). Denn trotz der Vermittlung erster Französischkenntnisse steht weiterhin der Betreuungsaspekt im Vordergrund.

Zum Nachweis von Bewirtungsaufwendungen ist es erforderlich, dass eine Rechnung vorliegt, die auch den Namen des bewirteten Steuerpflichtigen enthält, es sei denn, es handelt sich um eine Rechnung über Kleinbeträge im Sinne der UStDV. Selbst ausgestellte Eigenbelege oder Kreditkartenabrechnungen reichen nicht aus (BFH, Urteil vom 18.4.2012 – X R 57/09).

Ab dem Jahr 2013 steht Ehegatten nur noch die Möglichkeit offen, zwischen der Zusammenveranlagung und der Einzelveranlagung zu wählen. Insoweit ist es dringend erforderlich, dass Ehegatten bereits bei Abgabe der Steuererklärung die für sie günstigere Veranlagungsform wählen. Denn die Gesetzesänderung beinhaltet zugleich, dass Ehegatten die Wahl der Veranlagungsart im Rahmen der Steuererklärung endgültig vornehmen. Eine Änderung der Veranlagungsart ist also nicht mehr wie bisher im Rahmen eines Einspruchsverfahrens möglich.

Ein Eigentümer von grundstücksgleichen Rechten, der an einem Unternehmen wesentlich beteiligt ist, haftet nach § 74 AO auch mit den grundstücksgleichen Rechten (z.B. einem Erbbaurecht), wenn die betroffenen Rechte dem Unternehmen als Betriebsgrundlage dienen (vgl. BFH, Urteil vom 23.05.2012, VII R 28/10).

Kommt es zu einer Überweisung eines einer GmbH zustehenden Betrages auf ein Privatkonto eines Gesellschafters, ohne dass dies durch die GmbH veranlasst wurde, stellt dies eine steuerlich nachteilige verdeckte Gewinnausschüttung dar, wenn die GmbH nicht die unverzügliche Weiterleitung des Betrags verlangt (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 8.2.2012 – 4 K 3064/10; Revision anhängig).

Ein im Wohn-/Esszimmer als Arbeitsecke genutzter Anteil des Zimmers stellt nach dem Finanzgericht Düsseldorf kein häusliches Arbeitszimmer im Sinne des Einkommensteuerrechts dar. Hiernach können die anteiligen Wohnungskosten nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgezogen werden (FG Düsseldorf, Urteil vom 19.5.2011 – 7 K 87/11 E; Revision anhängig). Damit stellt sich das Finanzgericht Düsseldorf gegen die Rechtsauffassung des Finanzgerichts Köln. Die abschließende Entscheidung des Bundesfinanzhofes bleibt deshalb abzuwarten.

Für die Investitionszulage ist die Summe der Anschaffungs-/Herstellungskosten der im Wirtschafts- oder Kalenderjahr abgeschlossenen begünstigten Investitionen Bemessungsgrundlage. Hierzu gehören auch Kosten, die zwangsläufig im Gefolge der Anschaffung/Herstellung anfallen (vgl. BFH, Urteil vom 19.4.2012 – III R 34/11).

Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts München sind eine Bearbeitungsgebühr und eine für das jederzeitige Kündigungsrecht geforderte Risikoprämie bei einem KFW-Darlehen bei einem jederzeitigen kurzfristigen und bedingungsfreien Kündigungsrecht des Kreditnehmers als Betriebsausgaben abziehbar (FG München, Urteil vom 7.2.2012 – 6 K 867/09 – Revision anhängig).

Führerscheinkosten sind als Betriebsausgaben abziehbar, wenn der Führerschein ausschließlich für betriebliche Zwecke genutzt wird. Dies ist zum Beispiel bei einem Führerschein der Klasse T durch den 17jährigen Sohn eines Landwirts der Fall ( vgl. FG Niedersachsen, Urteil vom 6.6.2012, 4 K 249/11).