Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass derjenige, der einen Subventionsbetrug begeht oder an einer solchen Tat teilnimmt, nicht nach § 71 AO für die zu Unrecht gewährte Investitionszulage haftet (vgl. BFH, Urteil vom 19.12.2013 AZ.: III R 25/10; veröffentlicht am 23.04.2014). Mit diesem Urteil ändert der BFH seine bisherige Rechtssprechungslinie.