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Begrenzung der Entfernungspauschale

Nutzt ein Arbeitnehmer für Fahrten zur Arbeit verschiedene öffentliche Verkehrsmittel, ist die Entfernungspauschale gleichwohl auf 4.500,- € jährlich begrenzt (vgl. FG Münster, Urteil vom 02.04.2014, AZ.: 11 K 2574/12 E; Revision zugelassen).