Rechtsurteile und steuerliche Informationen für Handwerker

Nicht nur eine Gewinnausschüttung, sondern auch eine Gewinn-Vorabausschüttung fließt dem beherrschenden Gesellschafter einer GmbH im Beschlussjahr und nicht erst im Jahr der tatsächlichen Auszahlung zu (vgl. FG Köln, Urteil vom 17.10.2011, 7 K 783/08).

Eine Straßenverbindung ist nicht erst dann als „offensichtlich verkehrsgünstiger“ anzusehen, wenn mit deren Nutzung eine Zeitersparnis von wenigstens 20 Minuten einhergeht. Vielmehr ist sie offensichtlich verkehrsgünstiger und kann für die Entfernungspauschale herangezogen werden, wenn sich jeder unvoreingenommene, verständige Verkehrsteilnehmer für die Benutzung der Strecke entschieden hätte (vgl. BFH, Urteil vom 16.11.2011, VI  R 19/11).

Durch die Vorlage eines Kostenvoranschlags des Herstellers sowie den Nachweis der umfassenden Beratung und der Teilnahme an Informationsveranstaltungen durch den Steuerpflichtigen kann die Absicht, in den drei Folgejahren eine Photovoltaikanlage anzuschaffen, als Notwendigkeit für die Bildung eines Investitionsabzugsbetrags nachgewiesen werden (vgl. FG Nürnberg, Urteil vom 28.7.2011, 7 K 655/10).

BFH hält daran fest, dass ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch insbesondere das Datum und das Ziel der jeweiligen Fahrten präzise ausweisen muss (BFH, Urteil vom 1.3.2012, VI R 33/10).

Betriebsprüfer schauen bei PKW-Nutzung eines Gesellschafter-Geschäftsführers nach BMF-Schreiben vom 3. April 2012 (Az. IV C 2 – S 2742/08/10001) besonders genau hin, so dass bei fehlenden oder fehlerhaften Regelungen im Geschäftsführeranstellungsvertrag die Besteuerung als verdeckte Gewinnausschüttung droht.