Betriebsprüfer schauen bei PKW-Nutzung eines Gesellschafter-Geschäftsführers nach BMF-Schreiben vom 3. April 2012 (Az. IV C 2 – S 2742/08/10001) besonders genau hin, so dass bei fehlenden oder fehlerhaften Regelungen im Geschäftsführeranstellungsvertrag die Besteuerung als verdeckte Gewinnausschüttung droht.