Nachdem sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz beschlossen haben, ist unter anderem neu geregelt worden, dass der Zinslauf beim Investitionsabzugsbetrag im Falle der Rückgängigmachung des Investitionsabzugsbetrags über den in § 7g Abs. 3 Satz 4 EStG neu geregelten Ausschluss der Anwendung des § 233a Abs. 2a AO über § 233a Abs. 2 AO 15 Monate nach Ablauf des ursprünglichen Abzugsjahres beginnt. Diese Neuregelung gilt ab dem Veranlagungsjahr 2013, sodass für Altfälle die noch offene Entscheidung des Bundesfinanzhofes abzuwarten ist.