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Familienheimfahrten mit dem Dienstwagen

Ein Werbungskostenabzug für Aufwendungen, die ein Arbeitnehmer für Familienheimfahrten tätigt, scheidet aus, wenn der Arbeitnehmer die Familienheimfahrten mit einem vom Arbeitgeber überlassenen Dienstwagen durchführt (vgl. BFH, Urteil vom 28.02.2013, AZ.: VI R 33/11; veröffentlicht am 12.06.2013). Dies begründet der Bundesfinanzhof damit, dass ein Werbungskostenabzug nicht geboten ist, wenn der Arbeitgeber durch die Überlassung eines Dienstwagens im Ergebnis die Aufwendungen des Arbeitnehmers für dessen Familienheimfahrten trägt.