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Kein Abzug für gemischt genutztes häusliches Arbeitszimmer

Der Begriff des häuslichen Arbeitszimmers setzt voraus, dass der jeweilige Raum ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche/berufliche Zwecke genutzt wird, sodass ein Abzug der Kosten für ein gemischt genutztes Zimmer ausscheidet (vgl. BFH, DStR 2016, 210).