Grunderwerbsteuer und Gesellschafterwechsel bei einer Personengesellschaft
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Voraussetzungen für die Nichterhebung der Grunderwerbsteuer nach § 6 Abs. 3 GrEStG rückwirkend entfallen, sofern die gesamthänderische Mitberechtigung als Gesellschafter innerhalb von 5 Jahren durch eine formwechselnde Umwandlung in eine Kapitalgesellschaft, z. B. GmbH, verloren geht (vgl. BFH, Urteil vom 25.09.2013, AZ.: II. R 17/12; veröffentlicht am 08.01.2014).