Voraussetzungen eines gewerblichen Grundstückshandels
Die bloße Planung der Errichtung und Veräußerung von vier Immobilienobjekten rechtfertigt noch nicht die Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels (vgl. BFH, Urteil vom 20.11.2012, AZ.: IX R10/11; veröffentlicht am 06.03.2013). Nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofes gilt dies insbesondere, wenn die geplante Bebauung und Veräußerung aus baurechtlichen Gründen von vorne herein nicht zu realisieren war.