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Übernahme von Bußgeldern durch den Arbeitgeber

Übernimmt ein Spediteur die Bußgelder der bei ihm angestellten Fahrer, handelt es sich hierbei um Arbeitslohn (vgl. BFH, Urteil vom 14.11.2013, AZ.: VII R 36/12; veröffentlicht am 22.01.2014).