,

Clubnächte mit von DJs abgespielter, von Lichtshows begleiteter Techno- bzw. Housemusik als dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegende Konzerte

Clubnächte, bei denen in einem Techno-Club in mehreren Räumlichkeiten mehrere dem Publikum vorab durch ein Programm im Internet („Running-Order“) namentlich und inhaltlich mit Auftrittszeit angekündigte DJs unter Begleitung durch eine von Lichtkünstlern erstellte Lichtshow  Techno- bzw. House-Musik abspielen, wobei die einzelnen Stücke durch Mischpulte und andere technische Hilfsmittel wie Computer, Filter, Effektgeräte, Controller und Synthesizer verändert und dabei jeweils neue Klangfolgen und Musikstücke von künstlerischem Charakter geschaffen werden, können auch dann als „Konzerte“ iSd § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG dem ermäßigten Steuersatz unterliegen, wenn es keinen Kartenvorverkauf gibt, der Zugang zur Veranstaltung im Belieben von Türstehern steht, die Gäste tanzen und eine ständige Fluktuation der Gäste gegeben ist (vgl. FG Berlin-Brandenburg, DStRE 2017, 987).

Wir beraten Sie gerne zur steuerlich optimalen Ausgestaltung Ihrer Veranstaltung.