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Letzter Zeitpunkt für den Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung einer Grundstückslieferung

Der Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung der Lieferung eines Grundstücks (außerhalb eines Zwangsversteigerungsverfahrens) kann nur in dem dieser Grundstückslieferung zugrunde liegenden notariell zu beurkundenden Vertrag erklärt werden. Ein späterer Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung ist unwirksam, selbst wenn er notariell beurkundet wird (vgl. BFH, DStR 2016, 50).