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Erhöhte Nachweispflichten bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung

Der Bundesfinanzhof hat die Nachweisvoraussetzungen für die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen verschärft und entschieden, dass die Steuerbefreiung nicht zur Anwendung kommt, wenn der ausdrückliche Hinweis auf das Vorliegen einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung in der Rechnung fehlt (vgl. BFH, Urteil vom 24.11.2012, PStR 2013, Seite 172).