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Betriebliche Photovoltaikanlage als eigenständiger Gewerbebetrieb

Der Betrieb einer Photovoltaikanlage auf dem Dach eines Einzelhandels stellt grds. keinen einheitlichen Gewerbebetrieb im Sinne des GewStG dar. Es handelt sich bei dem jeweiligen Betrieb in der Regel um ungleichartige Betätigungen, die einander nicht fördern oder ergänzen (BFH, Urteil vom 24.10.2012, X R 36/10; veröffentlicht am 05.12.2012).