Aufwendungen für eine Dichtheitsprüfung als Handwerkerleistung

Die Erhebung des unter Umständen noch mangelfreien Istzustandes, z.B. die Überprüfung der Funktionsfähigkeit einer Anlage durch einen Handwerker, kann ganauso Handwerkerleistung i.S. des § 35a Abs. 3 EStG sein wie die Beseitigung eines bereits eingetretenen Schadens oder vorbeugende Maßnahmen zur Schadensabwehr (BFH, Urteil v. 6.11.2014 – VI R 1/13; veröffentlicht am 28.1.2015). Im konkret entschiedenen Fall sind die Aufwendungen für die Dichtheitsprüfung der Abwasserleitungen des privat genutzten Wohnhauses als steuerermäßigende Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG zu berücksichtigen. Denn die Dichtheitsprüfung der Abwasserleitung hat der Überprüfung der Funktionsfähigkeit einer Hausanlage gedient und ist damit als (vorbeugende) Erhaltungsmaßnahme zu beurteilen.