Abfindung an Erbprätendenten als Nachlassverbindlichkeit
Eine Abfindungszahlung, die der Erbe an den weichenden Erbprätendenten zur Beendigung eines gerichtlichen Rechtsstreits wegen Klärung der Erbenstellung entrichtet, ist als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig (vgl. BFH, Urteil v. 15.06.2016 – II R 24/15; veröffentlicht am 07.09.2016).