Eine Abfindungszahlung, die der Erbe an den weichenden Erbprätendenten zur Beendigung eines gerichtlichen Rechtsstreits wegen Klärung der Erbenstellung entrichtet, ist als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig (vgl. BFH, Urteil v. 15.06.2016 – II R 24/15; veröffentlicht am 07.09.2016).