Lars-Alexander Hohn
RA
Lars-Alexander Hohn

Wir beraten und vertreten sowohl Privatpersonen als auch Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen (u.a.Speditionen) in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten.

Verkehrszivilrecht

Unfallschadenregulierung, Kfz-Sachschaden, LKW-Sachschaden, Personenschaden

Wir nehmen Ihre Interessen bei der Regulierung von Verkehrsunfällen und den damit zusammenhängenden Sach- und Personenschäden wahr. Aufgrund jahrelanger schwerpunktmäßiger Tätigkeit in diesem Bereich kennen wir uns aus mit Reparaturkosten, Sachverständigenkosten, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Wiederbeschaffungsaufwand, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, merkantiler Minderwert, Wertminderung, etc. Zudem vertreten wir Sie gegenüber den Kraftfahrzeughaftpflichtversicherungen bei der Geltendmachung von Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, etc. und führen Verhandlungen mit den Haftpflichtversicherern, schließen im Bedarfsfall Abfindungsvergleiche oder vertreten Sie vor Gericht.

Fahrzeugkauf, Leasing, Finanzierung

Bei rechtlichen Problemen rund um den Kauf und Verkauf eines Neuwagens oder Gebrauchtwagens, Oldtimers, Youngtimers, was auch das Leasingrecht und Finanzierungsrecht mit umfasst, stehen wir Ihnen ebenfalls zur Seite.

Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht / Verkehrsstrafrecht

Wir beraten und vertreten Sie im Ordnungswidrigkeitenrecht bzw. Bußgeldrecht, führen für Sie das Bußgeldverfahren und verteidigen Sie vor Gericht gegen den Bußgeldbescheid, dies nach Vereinbarung auch bundesweit. Ebenso haben wir Erfahrung als Strafverteidiger und vertreten Sie bei Verkehrsunfallflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort), Straßenverkehrsgefährdung, Trunkenheitsfahrten und / oder Fahren unter Drogeneinfluss, fahrlässige Körperverletzung, fahrlässige Tötung und Nötigung. In enger Abstimmung mit Ihnen finden wir Lösungen für Ihre verkehrsrechtlichen Probleme.

Verkehrsverwaltungsrecht / Führerscheinrecht

Im Verkehrsverwaltungsrecht treten wir unter anderem bei der Entziehung der Fahrerlaubnis, bei der Anordung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) oder bei der Verhängung eines Fahrverbotes, einer Führerscheinsperre oder einer Fahrtenbuchauflage für Sie ein.

Oldtimerrecht / Youngtimerrecht

Unser besonderes Interesse gilt dem Oldtimer- und Youngtimerrecht. Neben dem juristischen Wissen bringen wir das Verständnis für die Technik, die Historie, die spezifischen Eigenschaften und Besonderheiten von Old- und Youngtimern mit. Wir kennen uns mit Wertgutachten, Kurzgutachten, Vollgutachen, Wiederbeschaffungswert, Marktwert, Wiederherstellungsaufwand, Zustandsdefinition, Zustandsnote und Originalität (Stichwort: Fälschung) beim Oldtimer- oder Youngtimerkauf aus.
Wir unterscheiden zwischen Gebrauchtwagen und Youngtimer, lassen diese Kenntnis beispielsweise auch in die Verkehrsunfallregulierung einfließen. Nicht selten kommt es beim Oldtimerkauf zu Streitigkeiten um den Zustand (welche Note wurde vereinbart und welcher Zustand ist tatsächlich geschuldet?) und die Originalität (matching-numbers, Replika, Fälschung Werksumbau, Tuning, etc.) des gekauften Oldtimers, so dass – über das juristische Wissen hinaus – fahrzeugspezifische Kenntnisse zur erfolgreichen Vertretung des Mandanten von großem Vorteil sind. Wir arbeiten mit spezialisierten Kfz-Sachverständigen zusammen.