,

Umzug wegen Erreichbarkeit der Arbeitsstätte ohne Verkehrsmittel

Das FG Köln hat entschieden, dass die Erreichbarkeit der Arbeitsstätte ohne Verkehrsmittel zu einer beruflichen Veranlassung eines Umzugs führen kann (FG Köln, Urteil v. 24.2.2016 – 3 K 3502/13; Revision nicht zugelassen). Danach kann in Ausnahmefällen auch „die Erreichbarkeit der Arbeitsstätte ohne Verkehrsmittel“ zu einer wesentlichen sonstigen Verbesserung der Arbeitsbedingungen führen, dass selbst eine weniger als eine Stunde betragende Zeitersparnis für die Annahme einer beruflichen Veranlassung der Umzugskosten ausreicht.