Lars-Alexander Hohn
RA
Lars-Alexander Hohn

Ärzte verschiedener Fachrichtungen, Zahnärzte und Patienten beraten und vertreten wir in medizinrechtlichen Angelegenheiten.

Arzthaftungsrecht
Im Arzthaftungsrecht sind wir in der Lage, die oftmals komplexen Sachverhalte aufzuklären, führen Verfahren vor der Gutachterkommission der Ärztekammer, verhandeln mit den Haftpflichtversicherern, korrespondieren mit Krankenversicherungen und deren Gutachtern, setzen berechtigte Ansprüche vor Gericht durch oder verteidigen Sie gegen unberechtigte Forderungen. Stets erfolgt unsere Tätigkeit in enger Abstimmung mit Ihnen.
Aufgrund unserer mehrjährigen Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Ärzten verschiedener Fachrichtungen, Zahnärzten, Kliniken und Patienten, kennen wir beide Seiten und können daher eine umfassende Beratung und Vertretung gewährleisten.

Produkthaftung / Medizinprodukte
Um mögliche Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld aus Produkthaftung gegenüber den Medizinprodukteherstellern durchzusetzen, stehen wir geschädigten Patienten zur Seite. Hierbei gilt es insbesondere, die oft fließende Grenze zwischen Arzthaftungsrecht und Produkthaftung zu beachten.

Krankenversicherungsrecht
Häufig lehnen Krankenversicherungen die Übernahme bzw. Erstattung der Kosten von Behandlungen oder für Operationen mit der Begründung ab, diese seien medizinisch nicht notwendig. Auch wird es seitens der Krankenversicherung oft nicht für erforderlich erachtet, die Kosten für bestimmte Hilfsmittel zu übernehmen bzw. zu erstatten. Die Zahlung von Krankentagegeld erfolgt auch nicht immer anstandslos. Wir beraten und vertreten Sie gegenüber gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen und setzen Ihre Ansprüche gerichtlich durch.

Vergütungsrecht der Heilberufe (Ärzte und Zahnärzte)
Ärzten verschiedener Fachrichtungen und Zahnärzten stehen wir bei der Geltendmachung von Honorarforderungen beratend und vertretend zur Seite. Ebenso haben wir Erfahrung bei der Vertretung in Verfahren vor der Kassenärztlichen oder Kassenzahnärztlichen Vereinigung oder auch in Kammerverfahren bezüglich privatärztlicher und zahnärztlicher Vergütungen.

Praxiskauf
Bei Kauf oder Verkauf einer Arztpraxis oder Zahnarztpraxis oder der Beteiligung oder Gründung an einer bereits bestehenden Praxis (Berufsausübungsgemeinschaft, Praxisgemeinschaft) sind wir Ihre Berater und vertreten Ihre Interessen. Die in unserer Kanzlei gebündelte Erfahrung im Gesellschaftsrecht und Medizinrecht versetzt uns in die Lage, Sie bei Ihrem Vorhaben umfassend zu begleiten.