Keine Steuerbescheidsänderung durch eine nachträglich erteilte Spendenbescheinigung

Ein bestandskräftiger Einkommensteuerbescheid kann nicht aufgrund einer Spendenbescheinigung geändert werden, die nach Erlass des Einkommensteuerbescheids ausgestellt wird (vgl. FG Münster, Urteil vom 18.07.2013, AZ.: 13 K 4515/10 F; Revision zugelassen). Dies begründet das Gericht damit, dass die Spendenbescheinigung keine nachträglich bekanntgewordene Tatsache darstelle.