Kein nachträglicher Splittingtarif für eingetragene Lebenspartner
Mit am 15.4.2016 veröffentlichtem Urteil, hat das FG Köln entschieden, dass eine Änderung bestandskräftiger Steuerbescheide im Hinblick auf die rückwirkende Anwendung des Splittingtarifs für eingetragene Lebenspartnerschaften nicht in Betracht kommt (FG Köln, Urteil v. 25.2.2016 – 11 K 3198/14).