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Abgeltung der Unfallkosten durch die Entfernungspauschale

Das FG Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass mit der Entfernungspauschale, der sog. Pendlerpauschale, sämtliche Aufwendungen, die durch die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (“Arbeitsstätte”) veranlasst sind, abgegolten sind, sodass Unfallkosten und aus dem Unfall resultierende Krankheitskosten nicht daneben geltend gemacht werden können (vgl. FG Rheinland-Pfalz, NWB 2016, 1334f.).