,

Steuerklassenwahl beim Elterngeld

Durch die mit Wirkung ab dem 1.1.2013 eingeführten gesetzlichen Änderungen beim Elterngeld ist zu beachten, dass sich ein Wechsel in eine günstigere Steuerklasse für den Bezug von Elterngeld für ab dem 1.1.2013 geborene Kinder nur noch auswirkt, wenn der Wechsel in die günstigere Steuerklasse mindestens sieben Monate vor der Geburt des Kindes stattgefunden hat. Denn durch die gesetzliche Änderung wird vom Gesetz vorausgesetzt, dass die günstigere Steuerklasse in der überwiegenden Anzahl der Monate des Bemessungszeitraums, also einem Jahr, gegolten hat.