,

Krankheitskosten als Werbungskosten

Als Werbungskosten können die Kosten der Behandlung einer psychosomatischen Erkrankung („Burnout“) bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit berücksichtigt werden, wenn die Erkrankung durch Mobbing am Arbeitsplatz verursacht wurde (vgl. FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.08.2013, AZ.: 2 K 1152/12).