,

Fahrten zu einer Bildungseinrichtung

Fahrten zu einer Bildungseinrichtung sind selbst bei einem langfristigen Vollzeitunterricht keine Fahrten zu einer regelmäßigen Arbeitsstätte, so dass die Fahrtkosten nicht nur mit der Entfernungspauschale, sondern mit den tatsächlichen Kosten als Werbungskosten zu berücksichtigen sind (BFH, Urteil vom 9.2.2012, VI R 42/12).