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Steuerbefreiung des Bleaching

Von einem Zahnarzt durchgeführte Zahnaufhellungen sind umsatzsteuerfrei, soweit sie dazu dienen, einen aufgrund einer Vorerkrankung und -behandlung nachgedunkelten Zahn aufzuhellen (FG Schleswig-Holstein, Urteil v. 9.10.2014 – 4 K 179/10; Revision anhängig).