Kosten einer Scheidung weiterhin abziehbar
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass Scheidungsprozesskosten auch nach der ab dem Jahr 2013 geltenden gesetzlichen Neuregelung als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sind (FG Münster, Urteil v. 21.11.2014 – 4 K 1829/14 E; Revision zugelassen).Dies begründet das Gericht damit, dass die Kosten zwangsläufig entstanden sind, weil eine Ehe nur durch ein Gerichtsverfahren aufgelöst werden kann.