
Stb, RA
Alexander Gille
Testamente gestalten und prüfen
Im Erbrecht geht es häufig darum, die eigene Erbfolge klar zu regeln und bestehende Verfügungen rechtssicher einzuordnen. Die Unterstützung kann die Gestaltung von Testamenten unter Berücksichtigung rechtlicher und steuerlicher Rahmenbedingungen umfassen. Ebenso ist eine Prüfung bereits vorhandener letztwilliger Verfügungen möglich, unabhängig davon, ob es sich um ein Einzeltestament, ein Ehegattentestament, einen Erbvertrag oder besondere Regelungen für nichteheliche Lebensgemeinschaften und Lebenspartnerschaften handelt.
Pflichtteilsansprüche durchsetzen oder abwehren
Ein weiterer Schwerpunkt betrifft Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche. Für enterbte Personen kann die Einholung der erforderlichen Auskünfte und die außergerichtliche oder gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen in Betracht kommen. Für Erben geht es um die Prüfung geltend gemachter Forderungen, die Erstellung der Auskunft und – falls erforderlich – um die rechtliche Abwehr unberechtigter oder überhöhter Ansprüche.
Verfahren rund um Testament und Nachweis der Erbenstellung
Wenn Anhaltspunkte für Irrtum oder Fehler bei der Testamentserrichtung bestehen, kann eine Testamentsanfechtung geprüft und begleitet werden. Zum Nachweis der Erbenstellung kann die Unterstützung bei Erbscheinsanträgen erfolgen, etwa gegenüber Banken oder dem Grundbuchamt. Ebenso ist die Vertretung zur Abwehr eines unberechtigten Erbscheinsantrags möglich. In grenzüberschreitenden Konstellationen kann auch ein europäisches Nachlasszeugnis relevant sein.
Nachlassauseinandersetzung, Schenkungen und Steuern
Bei Streit in einer Erbengemeinschaft kann die Begleitung von Einigungsversuchen bis zur gerichtlichen Auseinandersetzung reichen. Für lebzeitige Übertragungen (Schenkung bzw. vorweggenommene Erbfolge) kann die Gestaltung der erforderlichen Verträge unter Einbezug rechtlicher und steuerlicher Aspekte erfolgen. Nach Erwerb durch Erbschaft oder Schenkung können außerdem Anzeige und Erbschaft- bzw. Schenkungsteuererklärung erstellt werden.
Häufige Fragen
Welche Arten von Testamenten können geprüft oder gestaltet werden?
Einzeltestament, Ehegattentestament, Erbvertrag sowie besondere Regelungen für nichteheliche Lebensgemeinschaften und Lebenspartnerschaften.
Was ist der Unterschied zwischen Pflichtteil und Pflichtteilsergänzung?
Beide sind gesetzliche Ansprüche; die Pflichtteilsergänzung kann zusätzlich relevant sein, wenn bestimmte lebzeitige Zuwendungen eine Rolle spielen.
Wann kann eine Testamentsanfechtung in Betracht kommen?
Wenn Hinweise auf Irrtum oder Fehler bei der Testamentserrichtung vorliegen, kann die Möglichkeit einer Anfechtung geprüft werden.
Wofür wird ein Erbschein oder europäisches Nachlasszeugnis benötigt?
Als Nachweis der Erbenstellung, z. B. gegenüber Banken, Grundbuchämtern oder bei Nachweisen im europäischen Kontext.
Sind auch Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen möglich?
Ja, sowohl die Anzeige beim Finanzamt als auch die Erstellung der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuererklärung können übernommen werden.
