Alexander Gille
Stb, RA
Alexander Gille

Frühzeitige Einordnung von Risiken

Steuerstrafverteidigung setzt häufig vor dem formellen Beginn eines Steuerstrafverfahrens an. In dieser Phase kann eine strukturierte Prüfung helfen, die Ausgangslage zu klären und Handlungsoptionen rechtlich einzuordnen. Dazu gehört insbesondere die Abwägung von Chancen und Risiken einer strafbefreienden Selbstanzeige, soweit die Voraussetzungen im konkreten Fall überhaupt noch vorliegen und belegbar sind.

Umgang mit Maßnahmen der Steuerfahndung

Wenn bereits Steuerfahndungsmaßnahmen bekannt sind oder es zu einem Zugriff gekommen ist, steht zunächst die Sicherung der eigenen Verfahrensposition im Vordergrund. Typische Themen sind der Ablauf und Umfang behördlicher Maßnahmen, die Dokumentation des Geschehens sowie die Abstimmung eines konsistenten Vorgehens, damit keine unbedachten Angaben oder widersprüchlichen Informationen in das Verfahren gelangen.

Ermittlungsverfahren und Optionen der Beendigung

Im anschließenden strafrechtlichen Ermittlungsverfahren werden Möglichkeiten geprüft, das Verfahren ohne gerichtliche Hauptverhandlung zu beenden. Dazu zählen – abhängig vom Sachverhalt – steuerrechtliche und strafrechtliche Wege der Erledigung, etwa durch Korrekturen, Nachzahlungen und verfahrensrechtliche Lösungen innerhalb des rechtlich Zulässigen.

Vertretung vor Gericht

Wenn eine außergerichtliche Beendigung nicht erreichbar ist, umfasst die Verteidigung auch die Vertretung vor Gericht. Dabei können – soweit rechtlich möglich – Verständigungen im Strafverfahren als Option in Betracht gezogen und in die Strategie einbezogen werden. Art und Umfang des Vorgehens richten sich nach Aktenlage, Beweissituation und den persönlichen Rahmenbedingungen.

Häufige Fragen

Was ist unter Steuerstrafverteidigung zu verstehen?

Gemeint ist die rechtliche Vertretung und strategische Begleitung in steuerstrafrechtlichen Verfahren, von der frühen Einordnung bis zur gerichtlichen Vertretung.

Welche Rolle kann eine Selbstanzeige spielen?

Sie kann – wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen – eine Option sein; dafür ist eine sorgfältige Prüfung von Zeitpunkt, Vollständigkeit und Nachweisbarkeit erforderlich.

Was passiert typischerweise nach Maßnahmen der Steuerfahndung?

Häufig folgt ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren, in dem Aktenlage, Vorwürfe und Beweismittel geprüft und ein Vorgehen entwickelt werden.

Gibt es Möglichkeiten, ein Verfahren ohne Hauptverhandlung zu beenden?

Je nach Sachverhalt können außergerichtliche Lösungen möglich sein, etwa verfahrensrechtliche Erledigungen oder Verständigungen im zulässigen Rahmen.

Wird auch vor Gericht vertreten?

Ja, wenn es zu einer Hauptverhandlung kommt, umfasst die Verteidigung auch die Vertretung vor Gericht.