Nach einer neuen Entscheidung des Bundesfinanzhofes steht beschränkt Steuerpflichtigen, also solchen Personen, die im Inland (Bundesrepublik Deutschland) keinen Wohnsitz oder keinen gewöhnlichen Aufenthalt haben, für den Erwerb beim Tod des Ehegatten der Freibetrag nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG i.H.v. 500.000 EUR unabhängig vom Anteil des inländischen Vermögens am Gesamterwerb in voller Höhe zu (vgl. BFH, NWB 2017, 2564).

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